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Allgemeines zu Fortbildungen

Zur jährlichen Verlängerung der SR-Lizenz muss jede Schiedsrichterin bzw. jeder Schiedsrichter vor Saisonbeginn eine Pflichtfortbildung besuchen. Der Besuch einer Fortbildung ist auch für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter verpflichtend, die im gleichen Jahr einen Lehrgang zum Erwerb der Lizenzstufe "E" oder "D" besucht haben!

Zur Fortbildung ist die SR-Lizenz und das Einsatzheft mit dem Nachweis für mindestens 5 geleitete Pflichtspiele in der abgelaufenen Saison vorzulegen. Mit diesen Nachweisen wird die Freigabe für die nächste Saison erteilt. Fehlende Unterlagen oder keine Teilnahme an den jährlichen Fortbildungen führen zur Beurlaubung des Schiedsrichters für die kommende Saison.

Somit dürfen keinerlei Spiele geleitet werden!

Die Fortbildungen dauern in der Regel ca. zwei Stunden. Für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, die zu spät kommen und/oder früher gehen und damit wesentliche Teile der Fortbildung versäumen, wird die Fortbildung als nicht besucht gewertet und muss wiederholt werden.

Die Fortbildungen werden von den Kreisen organisiert, können aber von jedem SR unabhängig seiner Kreiszugehörigkeit besucht werden. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Anmeldung sind von der jeweiligen Veranstaltung abhängig. Bitte den Beschreibungstext beachten.

In Jahren, in denen eine RefClinic angeboten wird, kann der Besuch dieser RefClinic die Pflichtfortbildung ersetzen. Näheres regelt die jeweilige Ausschreibung.

Der Leistungskader des Bezirks OBB führt gesonderte Fortbildungsmaßnahmen durch, die eine Dauer von ca. 5 Stunden umfassen und einen Regeltest sowie Videoarbeit beinhalten. Der Besuch einer Kreisfortbildung gilt für Schiedsrichter/-innen des Leistungskaders nicht als Pflichtfortbildung!