Bei (kurzfristigen) Spielabsagen/-verlegungen sind gem. §20 (3) der Ausschreibung folgende Stellen zu informieren:
Der verlegende Verein muss folgende Stellen informieren:
- Spielpartner
- Spielleitung
- die eingeteilten Schiedsrichter (bei Vereinsansetzung vom zuständigen Vereins-SR-Wart, bei Fehlen eines Vereins-SR-Wartes beim Abteilungsleiter erfragen)
- den zuständigen Schiedsrichter-Einsatzleiter (bei Vereinsansetzung den zuständigen Vereins-SR-Wart)
- etwaige SR-Coaches, SR-Prüfer oder Spielbeobachter
Bei kurzfristigen Absagen (am Spieltag oder einen Tag vor dem Spieltag) hat die Info an die Personen, die sich normalerweise in die jeweilige Spielhalle begeben müssten, (zusätzlich) telefonisch zu erfolgen. Diese Personen sind in der Auflistung oben unterstrichen.
Wir bitten darauf zu verzichten, die Spielleitung über eine Terminänderung telefonisch zu informieren und statt dessen E-Mail zu nutzen.
Wichtig ist, dass niemand umsonst in der Halle steht oder dorthin losfährt.