Stichtag SR- und Jugendauflage

Schiedsrichterauflage


Jeder Verein im Spielbetrieb hat durch Bereitstellung von aktiven Schiedsrichtern dazu
beizutragen, dass der Spielbetrieb auch organisiert werden kann.
Für jede aktive Senioren-, u20- und u19-Mannschaft eines Vereins, die zum Stichtag
01.01. am Spielbetrieb des BBV, seines Bezirks und seiner Kreise teilnimmt, müssen
aktive Schiedsrichter gestellt werden. Dabei müssen für Herren je drei, für Damen je
zwei, für u20 und u19 je ein Schiedsrichter pro Mannschaft gestellt werden.
Abweichend davon wird für Mannschaften, die in der niedrigsten Spielklasse aktiv
sind, wenn diese unterhalb der Bezirksklasse angesiedelt ist, nur ein Schiedsrichter je
Mannschaft gefordert. Zusätzlich hat ein Verein für jede seiner aktiven Mannschaften
in der Bezirksoberliga u18 und der Bezirksoberliga u17 zum Stichtag 01.01. einen aktiven Schiedsrichter zu stellen.
Für jeden fehlenden Schiedsrichter ist eine Gebühr in Höhe von 130.- Euro an den
Bezirk Oberbayern abzuführen.
Zwei Schiedsrichter mit Lizenzstufe E werden zum Stichtag als ein notwendiger
Schiedsrichter für die Berechnung gezählt, jeder Schiedsrichter mit mindestens
Lizenzstufe D wird als ein notwendiger Schiedsrichter gezählt. Wechseln Schiedsrichter
zwischen den Stichtagen den Verein, so ist bei der nächsten Berechnung der Sr-
Auflage einmalig dieser Schiedsrichter dem abgegebenden Verein und nicht dem
aufnehmenden Verein anzurechnen.
Aus den 30.- Euro Anteil je erhobener Auflage werden Maßnahmen zur
Ausbildungsförderung finanziert und BonusLeistungen an Vereine vergütet, die mehr
aktive Schiedsrichter stellen, als ihnen das oben beschriebene Kontingent auferlegt.
Den exakten Verteilungsschlüssel legt der Bezirksvorstand jährlich fest. Die Verteilung
ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Vereine im ersten und zweiten Jahr im Spielbetrieb nach Neuaufnahme durch den BBV
müssen ungeachtet der Zahl ihrer Mannschaften jeweils 0 Schiedsrichter stellen,
solange sie keine Teilnahmerechte von anderen Vereinen übernommen haben.
Mannschafts- oder Vereinsspielgemeinschaften gelten ungeachtet ihres
formalrechtlichen Status nicht als Neuaufnahmen, sofern ihre kooperierenden Vereine
zuvor bereits am Spielbetrieb teilgenommen haben.

 

Jugendauflage

Vereine, die länger als 2 Jahre Mitglied sind und am Rundenspielbetrieb teilnehmen, müssen für jede 1. Mannschaft
mit einer Nachwuchsmannschaft gleichen Geschlechts am Rundenspielbetrieb teilnehmen. Bei Vereinen, deren 1.
Mannschaften nicht höher als Kreisliga spielen, müssen die Jugendmannschaften nicht gleichen Geschlechts sein.
Wird diese Auflage nicht erfüllt, sind für jede Saison pro fehlende Mannschaft folgende Beträge an die Bezirkskasse
zu entrichten:
Regionalliga 300,-- Bezirksliga/-klasse 150,--
Oberliga 250,-- Kreisliga/-klasse 100,--
(BBV-Jugendordnung, § 12)

 

Termin Eigenschaften

Datum 01.01.2020
Termin endet am 01.01.2020
max. Teilnehmer Unbegrenzt
Einzelpreis Frei